Ehevertrag - Was kostet er und für wen ist er sinnvoll?
Erste Antworten auf wichtige Fragen zum Eherecht
Die Eheschließung soll für ein Paar das schönste Ereignis im Leben sein. Sich kurz vor oder nach der Hochzeit mit finanziellen Themen auseinanderzusetzen, erscheint den meisten daher eher unromantisch. Die frühzeitige Erstellung eines Ehevertrages kann jedoch vor eventuellen späteren Problemen schützen. Der folgende Artikel erläutert, für wen ein solcher Vertrag sinnvoll und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist.
Welche Regelungen stehen im Ehevertrag?
Grundsätzlich können in einem Ehevertrag individuelle Absprachen bezüglich der Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlung und Ähnlichem getroffen werden. Diese können auch so weit von den gesetzlichen Regelungen abweichen, dass die Partner beispielsweise auf jedwede Ansprüche verzichten. Wird hierdurch allerdings eine Seite besonders benachteiligt, kann der Vertrag auch als unwirksam erklärt werden.
Güterstand
Beim gesetzlichen Güterstand gilt das Prinzip des Zugewinnausgleichs, sodass derjenige Partner, der während der Ehe den größeren Vermögenszugewinn erzielt hat, die Hälfte der Differenz an den Partner abgeben muss. Dieses Modell ist allerdings schon sehr alt und wird den heutigen individuellen Ansprüchen einer Ehe nicht mehr unbedingt gerecht. Aus diesem Grund kann das Paar in einem Ehevertrag gesonderte Regelungen festsetzen.
Unterhalt
Prinzipiell existieren verschiedene Arten von Unterhalt, wie der Kindesunterhalt oder der nacheheliche Unterhalt. Wer welchen Anspruch besitzt, hängt dabei von der Vermögenslage der jeweiligen Partner ab. Innerhalb eines Ehevertrags aber kann beispielsweise ein Höchstbetrag für etwaige Unterhaltszahlungen bestimmt werden. Andersherum ist es auch möglich, die Voraussetzungen für das Entstehen von Unterhaltsansprüchen zu erweitern.
Altersvorsorge
Bezüglich der Altersvorsorge gibt es gesetzliche Regelungen, welche eine hälftige Gutschrift der Rentenanwartschaften für den jeweiligen Partner vorsehen - mit der Einschränkung, dass ausschließlich solche Rentenansprüche zu berücksichtigen sind, die während der Ehe erworben wurden. Einmalige Kapitalzahlungen wie Lebensversicherungen werden dagegen nicht mit einbezogen. Unter Umständen wird aufgrund dieser Vorgabe einer der Ehegatten benachteiligt. Individuelle Vereinbarungen in einem Ehevertrag können somit möglicherweise ungerechte Ergebnisse korrigieren.
Was kostet ein Ehevertrag?
Das Aufsetzen eines Ehevertrags ist stets mit Kosten verbunden -- zum einen aufgrund der Erarbeitung der Klauseln sowie der Beratung durch einen Anwalt und zum anderen aufgrund der notariellen Beurkundung des Vertrags. Wie hoch die zu zahlende Summe ausfällt, variiert jedoch und hängt sowohl von der Vermögenslage des Paares sowie vom Umfang der zu regelnden Angelegenheiten ab. Letztere bilden die Basis für die Berechnung des sogenannten Gegenstandswerts.
Soll etwa die Vereinbarung einer monatlichen Unterhaltszahlung in Höhe von 500 Euro vom Ehemann an die Ehefrau im Vertrag festgesetzt werden, bildet der einmalige Jahresbetrag dieser Zahlung den Gegenstandswert, das heißt 12 x 500 Euro = 6.000 Euro. Aus einer Gebührentabelle ergeben sich für diesen Streitwert Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.200 Euro.
Zu diesem Betrag kommen allerdings noch die Notarkosten hinzu. Diese berechnen sich auf Basis des Geschäftswerts des Ehevertrags, welcher sich wiederum aus dem gemeinsamen Vermögen beider Ehegatten zusammensetzt. Verfügt das Paar beispielsweise insgesamt über 40.000 Euro ergibt sich aus der entsprechenden Gebührentabelle eine Zahlung von 290 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an den Notar.
Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Das Aufsetzen eines Ehevertrages ist vor allem für Selbstständige sinnvoll. Tritt ohne einen solchen Kontrakt der Fall ein, dass der Unternehmer die Hälfte seiner Vermögenswerte an den anderen Partner abgeben muss, könnte seine Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daher sollten bestimmte Vermögenspositionen in der vertraglichen Vereinbarung vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Des Weiteren kann es für Partner aus unterschiedlichen Nationalitäten ratsam sein, einen Ehevertrag zu erstellen. Wenn sich die jeweiligen Herkunftsländer in ihren Eherechten unterscheiden, können diese Regelungen in einem Kontrakt in Einklang gebracht werden.
Grundsätzlich sollten Paare einen Ehevertrag in Betracht ziehen, wenn große Unterschiede bezüglich der Vermögensstände vorliegen, damit spätere Ungerechtigkeiten vermieden werden. Die Romantik im Zuge der Hochzeit muss dabei nicht gestört werden - einen Ehevertrag können Paare zu jedem Zeitpunkt erstellen. Da sich die Rechtslage jedoch zwischendurch ändern kann, sollten bereits geschlossene Eheverträge hin und wieder nach den aktuellen Gegebenheiten auf ihre Rechtswirksamkeit überprüft werden. Genauso können die Partner Klauseln aktualisieren, um diese an etwaige Änderungen der Vermögensstände anzupassen.
Ihr Lieben, wir hoffen, wir konnten euch mit diesem Artikel einen weiteren Überblick zum Thema Ehevertrag verschaffen!
Diesen Beitrag hat uns der "Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V." kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Autorin ist Frau Laura Gosemann.
Der "Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V." stellt euch weitere Informationen rund um den Ehevertrag auf seiner Ratgeberseite www.ehevertrag.org zur Verfügung. Dort findet ihr unter anderem einen Mustervertrag sowie detailliertere Angaben zu den Aufgaben der Rechtsanwälte und Notare. In dem bereitgestellten kostenfreien eBook werden zudem die wichtigsten FAQ zum Ehevertrag beantwortet.
(Fotonachweise v.o.n.u.: skye studios - unsplash.com | Alfonso Lorenzetto - unsplash.com | rawpixel - unsplash.com | Alvin Mahmudov - unsplash.com)
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